Zu einem Jahr unbedinger Haft und der Rückzahlung von insgesamt 320.000 Euro wurde die ehemalige Geschäftsführerin des Vereins Mühlviertler Kernland vom Landesgericht Linz verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Symbolfoto: adobe.stock.com
Zu drei Jahren Haft - davon eines unbedingt - und einer beträchtlichen Rückzahlungssumme, die sie an den Staat und den geschädigten Verein leisten muss, wurde am 13. August 2026 die ehemalige Geschäftsführerin des Mühlviertler Kernlandes rechtskräftig verurteilt. Ihr war schwerer Betrug und Untreue mit einer Schadenssumme von rund 765.000 Euro vorgeworfen worden.
Die Unregelmäßigkeiten in der Kasse des Mühlviertler Regionalentwicklungsvereins waren vor rund zwei Jahren aufgefallen. Eine entsprechende Prüfung bestätigten diese und führten zur Entlassung der Geschäftsführerin. Nach aufwändigen Ermittlungen, bei denen die Vereinsbuchhaltungen etlicher Jahre aufgerollt werden mussten, kam man auf den Gesamtschaden von jenen rund 765.000 Euro, für die die 60jährige heute vor Gericht stand.
Neben der Haftstrafe wurde die ehemalige Geschäftsführerin auch zur Rückzahlung von 120.000 Euro an den Staat und 226.000 Euro an den geschädigten Verein verurteilt. Dank einer Rückzahlung kam die ebenfalls mitangeklagte Tochter der Beschuldigten straffrei davon: Sie zahlte die 17.000 Euro, die ihr als Schadenssumme zugerechnet wurden, bereits zurück. Ihr Verfahren wurde daher vor dem eigentlichen Prozess mittels Diversion eingestellt.