Durch die EU-Entwaldungsverordnung droht der heimischen Forstwirtschaft ein enormer bürokratischer Mehraufwand. Foto: OÖ. Landwirtschaftskammer

Trotz Verschiebung: Entwaldungsverordnung bleibt Bürokratiemonster

Auch wenn sich die EU-Kommission im letzten Moment entschlossen hat, die Einführung der Entwaldungsverordnung (EUDR) für Kleinst- und Kleinunternehmen auf Ende 2026 zu verschieben, bleibt die neue Vorschrift ein Bürokratiemonster: Auf den enormen Mehraufwand, der den Waldbauern dadurch droht, machte die oö. Landwirtschaftskammer diese Woche neuerlich aufmerksam.

„Unsere Waldbäuerinnen und Waldbauern leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Versorgung mit nachhaltigem Holz. Bürokratische Hürden dürfen diesen Einsatz nicht gefährden – wir brauchen praktikable Lösungen statt Datenflut“, sagte Franz Waldenberger, Präsident der Landwirtschaftskammer OÖ., in einer Pressekonferenz.

Dabei machte er darauf aufmerksam, dass die von der EU-Kommission angekündigte Erleichterung der Entwaldungsverordnung ein zahnloser Tiger sei: Die Verschiebung bringe nämlich insofern nichts, da sie zwar für Kleinst- und Kleinbetriebe, nicht aber für größere Unternehmen in der Holzlieferkette gelte. Diese würden bei ihrem Holzeinkauf trotzdem die in der Verordnung vorgesehenen Referenznummern brauchen. „Ein Chaos am Holzmarkt ist damit vorprogrammiert, schon allein deshalb, weil bisher von einer allgemeinen Verschiebung um ein weiteres Jahr für alle Marktteilnehmer die Rede war. Viele Kleinwaldbesitzer sind mit der überbordenden Bürokratie überfordert und werden vermutlich ihren Holzeinschlag drosseln. Zwei Drittel des heimischen Holzaufkommens stammt aber aus eben diesem bäuerlichen Kleinwald“, erläutert Waldenberger.

Bereits vor einem Jahr wurde die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung in letzter Sekunde um ein Jahr verschoben. Inhaltlich wurde seither nichts an der Rechtslage geändert. Die diese Woche vorgelegten, angeblichen Vereinfachungen lösen das Kernproblem nicht. Deshalb ist es längst überfällig, die Verordnung praxistauglich zu gestalten und tatsächlich zu vereinfachen, anstatt zu beschwichtigen. „Wir fordern vehement die Einführung einer vierten sogenannten Null-Risiko-Kategorie für Länder, in denen das Risiko von Entwaldung vernachlässigbar ist. Marktteilnehmer aus diesen Ländern sollen nicht mehr im Voraus nachweisen müssen, dass ihre Produkte nicht aus entwaldeten Flächen stammen. Stattdessen soll eine landesweite Referenznummer eingeführt werden, die für alle Betriebe gilt und die Anforderungen des EU-Informationssystems erfüllt", erläutert Waldenberger.

 

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